Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Rechnung und Gefahr. Die Straßenverkehrsordnung (STVO) ist einzuhalten. Der Veranstalter und das Kommissären-Kollegium behalten sich Änderungen (Reglement, Streckenführung, Sonderbestimmungen etc.) organisatorischer Hinsicht vor. Allfällige Änderungen werden den Teilnehmern zeitgerecht bekannt gegeben.
Den Weisungen der Exekutive, Streckenposten bzw. der Funktionäre ist unbedingt Folge zu leisten. Bei gefährlichen Straßenkreuzungen sind die Marshalls verpflichtet die Teilnehmer in Gefahrensituationen ausnahmslos anzuhalten!!
Jeder Teilnehmer nimmt diese Ausschreibung vorbehaltlos zur Kenntnis und unterwirft sich dieser automatisch durch seine Teilnahme am Etappenrennen. Der Veranstalter lehnt jedwede Haftung ab. Nur die Anordnungen der genannten offiziellen Funktionäre haben Gültigkeit. Alle Mitteilungen und Anordnungen, die von anderer Stelle kommen, sind gegenstandslos. Die Ausgabe sämtlicher Unterlagen für Rennfahrer findet in der Permanence/Registrierung statt. Die Teilnehmer müssen selbständig ihre Lizenzen für die Dauer der Tour bei der Permanence hinterlegen. Für alle nicht lizenzierten Teilnehmer besteht Ausweispflicht.
Es besteht absolute Helmpflicht!
Höhere Gewalt
Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter, Pandemie, Brände, Überschwemmungen, Stürme, staatliche Maßnahmen, Reisebeschränkungen), oder aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird der Veranstalter von seinen Leistungspflichten befreit, und der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten).
Wenn ein Teilnehmer nicht nach Österreich zur Veranstaltung einreisen darf, oder bei seiner Rückkehr in sein Heimatland die Quarantänebestimmungen einhalten muss, wird der Veranstalter von seinen Leistungspflichten befreit, und haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner bzw. den Teilnehmern aus diesem Grunde entstehen (z.B. Anreise- oder Übernachtungskosten).
Eine Erstattung der Teilnahmebeträge ist in den vorstehend geschilderten Fällen ausgeschlossen. Die Teilnehmer sind zur Teilnahme an der neu festgelegten Veranstaltung berechtigt.
Stornierung durch die Teilnehmer
Wenn ein Fahrer aus irgendeinem Grund nicht mehr an der Veranstaltung 2023 teilnehmen kann, hat der Fahrer folgende Möglichkeiten:
- Übertragen Ihrer Teilnahmegebühr auf die Veranstaltung 2024 (ohne Gebühr)
- Übertragen Ihrer Teilnahmegebühr auf eine andere Person (ohne Gebühr)
- Stornieren Sie die Registrierung, erhalten Sie eine Rückerstattung abzüglich einer Stornierungsgebühr gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Stornierungsrückerstattungsbeträge werden nachfolgend erläutert:
Vor dem 1.09.2023 – abzüglich 25% (Stornogebühr inbegriffen)
Nach dem 1.09.2023 ist keine Rückerstattung mehr möglich, nur Überschreibung auf 2024.